Ab dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen. 

Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Allgemeinmedizinerin (Ihrer/m Hausärztin/Hausarzt), einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin angeordnet werden.

In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von Personen mit einem Facharzttitel aus allen medizinischen Fachbereichen verschrieben werden. 

Folgend finden Sie eine Vorlage der ärztlichen Anordnung:
Anordnung psychologische Psychotherapie

Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen bei einer psychologischen Psychotherapeutin oder einem psychologischen Psychotherapeuten. Ein Austausch zwischen der anordnenden Fachperson und der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten ist erforderlich, um gemeinsam die Erneuerung der Anordnung zu beurteilen. Bezüglich Franchise und Selbstbehalt gelten die üblichen Bestimmungen der Grundversicherung.

Wenn Sie über die Zusatzversicherung abrechnen möchten: 

Aktuell ist noch unklar, wie die Zusatzversicherungen reagieren werden und welche Kosten diese übernehmen. Nehmen Sie daher mit Ihrer Zusatzversicherung Kontakt auf und klären Sie die Frage, wie viel diese an den Kosten übernehmen wird. 

Wenn Sie als Selbstzahler abrechnen möchten: 

Eine Sitzung kostet CHF 160 (60 Minuten). 

Abmeldung

Mindestens 24h vor dem Termin (per Telefon)
Für Absagen innerhalb von 24h vor dem Termin, oder versäumte Sitzungen werden 100.- verrechnet. Diese Kosten werden von der Krankenkasse, der IV/Unfallversicherung etc. nicht übernommen und müssen selber getragen werden.

Therapie pausieren oder beenden

Sie entscheiden, ob und wann Sie eine Therapiepause einlegen oder die Therapie beenden wollen. Ich bitte Sie jedoch, mir Ihre Entscheidung persönlich in einer Sitzung mitzuteilen.

Schweigepflicht

Als Psychologe und Psychotherapeut ASP unterliege ich der Schweigepflicht und handhabe Ihre Daten und das, was in Sitzungen besprochen wird, streng vertraulich.